Werbung
Die Rechtsanwälte Bährle & Partner, stimmen mit Ihnen Ihre geplanten Werbemaßnahmen ab.
Ziele sind insbesondere:
- Optimale Ansprache Ihrer Zielgruppen
- Vermeidung von – teuren – Abmahnungen bei unzulässigen Werbemaßnahmen.
Einschränkungen Ihres Rechts auf Werbung ergeben sich aus dem:
- Heilmittelwerbegesetz
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
- Vertraglichen Wettbewerbsverbot (gesetzliche Krankenkassen).
Wir beraten und vertreten Sie bei der
- Planung von Werbemaßnahmen
- Abwehr von Abmahnungen
- Abwehr von Schadensersatzansprüchen
- Abwehr von Vertragsstrafen
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