Haftung und Versicherungsschutz
Unsere Rechtsordnung sieht zahlreiche Haftungsbestimmungen der unter-schiedlichsten Art vor. Die Tendenz in Gesetzgebung und Rechtsprechung geht dahin, neue Haftungsvorschriften zu schaffen und bestehende Haftungsregeln strenger anzuwenden.
Die Rechtsanwälte Bährle & Partner helfen Ihnen im Vorfeld – also bei der Frage der Vermeidung von Haftung – als auch bei der Abwehr von Haftungsansprüchen.
In Betracht kommen insbesondere bestehen folgende Haftungsmöglichkeiten:
- Haftung aus dem Behandlungsvertrag
- Haftung aus unerlaubter Handlung (so genannte deliktische Haftung)
- Haftung für Erfüllungsgehilfen
Bitte denken Sie daran, dass Sie zahlreiche Risiken versichern können. Die Frage ist häufig, ob Sie den Versicherungsschutz tatsächlich benötigen und wo Sie den gewünschten Versicherungsschutz günstig erhalten. Auch insoweit beraten wir Sie gerne.
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