Kassenzulassung
Sie können Privatpatienten auch ohne Kassenzulassung behandeln.
Besitzen Sie eine Kassenzulassung, so können Sie
- ärztliche Verordnungen annehmen
- Versicherte der Krankenkassen behandeln und
- mit den Krankenkassen abrechnen.
Als Therapeut haben Sie einen Anspruch auf Kassenzulassung.
Die Rechtsanwälte Bährle & Partner helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihres Rechtsanspruchs.
Zu unserer allgemeinen Homepage, ebenfalls mit News-Blog