Kassenzulassung

Sie können Privatpatienten auch ohne Kassenzulassung behandeln.

Besitzen Sie eine Kassenzulassung, so können Sie

  • ärztliche Verordnungen annehmen
  • Versicherte der Krankenkassen behandeln und
  • mit den Krankenkassen abrechnen.

Als Therapeut haben Sie einen Anspruch auf Kassenzulassung.

Die Rechtsanwälte Bährle & Partner helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihres Rechtsanspruchs.