Abrechnung

Für Ihre qualifizierten Leistungen erwarten Sie zu Recht eine angemessene Gegenleistung. Sie erstellen eine Abrechnung und bestehen auf deren Zahlung – gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen und Privatpatienten. Ob Ihre Leistungen von den Krankenkassen angemessen vergütet werden, ist in vielen Fällen fraglich. Umso wichtiger ist es, alle Beträge, die Ihnen zustehen, beizutreiben. Wir, die Rechtsanwälte Bährle & Partner, helfen Ihnen – außergerichtlich und gerichtlich – bei:

  • allen Problemen im Zusammenhang mit der Abrechnung gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen und Rückforderungen der gesetzlichen Krankenkassen
  • der Beitreibung Ihrer Forderungen gegenüber Privatpatienten.