Organisationsformen
Die Rechtsordnung stellt flexible Organisationsformen und Rechtsformen der Zusammenarbeit zur Verfügung.
Die Rechtsanwälte Bährle & Partner beraten und vertreten Sie bei
- der Gründung einer Gemeinschaftspraxis
- der Gründung einer Praxisgemeinschaft
- der Errichtung von Zweckgemeinschaften
- Apparategemeinschaft
- Rehabilitationsgemeinschaft (ambulant und stationär)
- der Zusammenarbeit mit Therapeuten anderer Fachgebiete
- der Zusammenarbeit mit Ärzten
- Verträgen über die integrierte Versorgung
Wir beraten und vertreten Sie auch bei der Beendigung der Zusammenarbeit durch
- ordentliche, fristgerechte Kündigung
- außerordentliche, fristlose Kündigung
- Ausschluss eines Partners gegen dessen Willen
- Aufhebungsvertrag
sowie deren wirtschaftlichen und juristischen Folgen.
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