Organisationsformen

Die Rechtsordnung stellt flexible Organisationsformen und Rechtsformen der Zusammenarbeit zur Verfügung.

Die Rechtsanwälte Bährle & Partner beraten und vertreten Sie bei

  • der Gründung einer Gemeinschaftspraxis
  • der Gründung einer Praxisgemeinschaft
  • der Errichtung von Zweckgemeinschaften
    • Apparategemeinschaft
    • Rehabilitationsgemeinschaft (ambulant und stationär)
  • der Zusammenarbeit mit Therapeuten anderer Fachgebiete
  • der Zusammenarbeit mit Ärzten
  • Verträgen über die integrierte Versorgung

Wir beraten und vertreten Sie auch bei der Beendigung der Zusammenarbeit durch

  • ordentliche, fristgerechte Kündigung
  • außerordentliche, fristlose Kündigung
  • Ausschluss eines Partners gegen dessen Willen
  • Aufhebungsvertrag

sowie deren wirtschaftlichen und juristischen Folgen.